Der Staatssekretär aus dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW hat auf die Anfrage des DVPB-Landesvorstands geantwortet. In seinem Antwortschreiben bekräftigt der Staatssekretär die Selbstverpflichtung des Ministeriums bezüglich des Beutelsbacher Konsens und verweist auf die Freiwilligkeit der Kooperation von Schulen und Jugendoffizieren. Grundsätzlich steht auch zivilgesellschaftlichen Verbänden die Möglichkeit offen, im Unterricht andere Wege der Kriegs- und Konfliktverhütung einzubringen. Fortbildungsangebote können in der Fortbildungssuchmaschine des MSW eingetragen werden.

Die ausführliche Antwort des Staatssekretärs können Sie hier nachlesen.