Am 20.04.2016 hat der Landtag in Düsseldorf das überarbeitete Lehrerausbildungsgesetz (LABG) verabschiedet, zu dem auch die Lehramtszugangsverordnung gehört.

Wir freuen uns, dass zentrale Anliegen der DVPB NW im Gesetz berücksichtigt wurden. So wurde, entgegen den Empfehlungen des Tenorth-Gutachtens, der § 11 LABG NRW zur „Akkreditierung von Studiengängen“ nicht geändert. Weiterhin kann das Studium für das Lehramt an Berufskollegs in folgenden Kombinationen studiert werden: das „[…] Studium der Berufspädagogik sowie das Studium von zwei beruflichen Fachrichtungen oder eines Unterrichtsfaches und einer beruflichen Fachrichtung oder zweier Unterrichtsfächer jeweils einschließlich der Fachdidaktik“.

Bekannt ist, dass Gesetzesentwürfe nicht so aus den Beratungen herauskommen, wie sie hineingegangen sind. Wir können nach einem spannenden Jahr lernen, dass die Änderung auch schon vor der ersten Lesung erfolgen kann und unsere Empfehlung in der Frage der Lehramtszugangsverordnung aufgenommen wurde. Nach dem ursprünglichen Referentenentwurf sollte es nicht mehr möglich sein, das Unterrichtsfach Politik/ Wirtschaftslehre am Berufskolleg mit anderen allgemeinbildenden Unterrichtsfächern zu kombinieren. Ferner sollte das Studium für das Berufsschullehramt nur noch in Verbindung mit einer beruflichen Fachrichtung möglich sein. Die Aufnahme des Studiums „Politik- und Wirtschaftslehrelehrer/-in am Berufskolleg“ wäre dann nur noch in Verbindung mit z. B. der Maschinenbautechnik möglich gewesen. Diese Pläne, die nicht nur einen erheblichen Einschnitt in das Studienangebot für das Lehramt an Berufskollegs in NRW zur Folge gehabt hätten, sondern auch die Situation der allgemeinbildenden Unterrichtsfächer am Berufskolleg deutlich geschwächt hätten, haben uns veranlasst, 2014 das Gespräch mit Vertretern des MSW und des Wissenschaftsministeriums aufzunehmen sowie Frau Ministerin Löhrmann zu schreiben. Hierüber wurde in Politisches Lernen sowie in POLIS mehrfach berichtet. Zudem hat die DVPB NW den Austausch und die Kooperation mit anderen Fachverbänden sowie Lehrerverbänden (GEW, Berufsschullehrerverband) aufgenommen.

Wir begrüßen die Entscheidung der Landesregierung sehr, weil Bestrebungen abgewehrt werden konnten, die allgemeinbildenden Unterrichtsfächer am Berufskolleg noch weiter an den Rand zu drängen und so den Allgemeinbildungsauftrag des Berufskollegs auszuhöhlen. Nur in Kombination von beruflichen und allgemeinbildenden Unterrichtsfächern kann die Berufsschule/das Berufskolleg ihren/ihren Bildungsauftrag nachkommen, den die Kultusministerkonferenz wie folgt definiert hat: „Sie hat die „Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Damit werden die Schüler und Schülerinnen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, befähigt“ (KMK 2001, S. 13).

Die Situation der politischen Bildung am Berufskolleg ist nicht rosig (fachfremder Unterricht, Verdrängung politischer Inhalte durch betriebswirtschaftliche Themen etc.), aber das neue LABG NRW ist eine gute Basis, sie zu stärken und weiter zu entwickeln.

Rainer Schiffers, Bettina Zurstrassen