Wirtschaftspolitische Konzeptionen und die Bedeutung des Arbeitslohns (Inhaltsfeld 4)
- BeschreibenSie zwei unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen. Geben sie hierfür Beispiele an und stellen Sie außerdem Probleme der Gerechtigkeitskonzepte dar. (AFB I) (24 Punkte)
- a)AnalysierenSie den Text „Wirkung mit Lücken“ von Kolja Rudzio hinsichtlich der Position des Autors zum Mindestlohn. (AFB II) (30 Punkte)
b) Arbeiten Sie heraus, auf welche wirtschafspolitische(n) Grundkonzeption(en) sich Rudzio in bezieht. (AFB II) (16 Punkte)
- DiskutierenSie, ob Sie eine Erhöhung der Mindestlöhne in der aktuellen konjunkturellen Lage für sinnvoll halten. Beziehen Sie sich dabei mindestens auf zwei verschiedene Gerechtigkeitsvorstellungen. (AFB III) (30 Punkte)
! Achten Sie außerdem auf Ihre Rechtschreibung, die Verwendung von Fachvokabular, eine korrekte Zitierweise, die sinnvolle Strukturierung Ihres Textes und die Trennung zwischen deutenden, wertenden und beschreibenden Aussagen. (Darstellungsleistung: 20 Punkte) |
Materialgrundlage:
- „Wirkung mit Lücken“ von Kolja Rudzio am 7. Dezember 2017 in der Wochenzeitung DIE ZEIT. (https://www.zeit.de/2017/51/mindestlohn-arbeitnehmer-niedriger-stundenlohn)
- Der Autor:
Kolja Rudzio ist Redakteur der Wochenzeitung DIE ZEITim Ressort Wirtschaft. Er hat Politikwissenschaften und Volkswirtschaftslehre studiert und promovierte zu der Frage, wie die EU ungleiche Ergebnisse des Marktes ausgleichen kann.
Zugelassene Hilfsmittel:
- Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung
Wirkung mit Lücken
Der Mindestlohnwirkt. Mit dieser Formel, man kann auch sagen: mit diesem Claim, warb die noch amtierende Bundesregierung[1]in den vergangenen Jahren für eines ihrer größten Reformprojekte. Auf Internetseiten, in Broschüren und Pressemitteilungen verkündete sie: Der Mindestlohn wirkt. Punkt. Falsch ist das sicher nicht, er wirkt schon – aber nicht so lückenlos, wie es die Regierung gern darstellt.
Denn viele Arbeitnehmer erhalten den Mindestlohn offenbar nur auf dem Papier. In ihrer Lohnabrechnung steht zwar, dass sie die vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde bekommen (und seit dem 1. Januar dieses Jahres 8,84 Euro). Aber in Wahrheit sitzen sie viel länger im Taxi hinterm Steuer, putzen länger Hotelzimmer oder spülen länger Geschirr, als es auf ihren Lohnzetteln den Anschein hat. So kommen sie am Ende doch auf einen Stundenlohn unterhalb der gesetzlichen Schwelle.
Es geht nicht nur um ein paar Einzelfälle
Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung(DIW) bekamen im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres zwischen 1,8 Millionen und 2,6 Millionen Arbeitnehmer weniger als den ihnen zustehenden Mindestlohn. Für die Untersuchung wurden Beschäftigte danach gefragt, wie hoch ihr Monatsgehalt sei und wie lange sie üblicherweise arbeiteten.
Das Statistische Bundesamt hat dagegen Angaben von Unternehmen und Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, danach erhielten im vergangenen Jahr nur 750.000 Arbeitnehmer weniger als den gesetzlichen Mindestlohn. Und mitgezählt sind hierbei etwa 100.000 Beschäftigte jener Branchen, für die bis Ende dieses Jahres noch Übergangsregeln gelten, etwa die Zeitungszusteller.
Die Zahlen sind also etwas widersprüchlich, und es ist nicht ganz klar, wie häufig Betriebe tatsächlich gegen die Mindestlohn-Bestimmungen verstoßen. Aber es geht offenbar nicht bloß um ein paar Einzelfälle.
Zugleich zeigt die DIW-Untersuchung, dass die Verdienste aller Niedriglöhner im Durchschnitt stark gestiegen sind. Zwischen 2014 und 2016 nahm der durchschnittliche Stundenlohn der Beschäftigten “ganz unten” (unterstes Einkommenszehntel) um beachtliche 15 Prozent zu. Das gilt sogar, wenn man unbezahlte Arbeitsstunden berücksichtigt. Im Durchschnitt haben sich die Einkommen deutlich verbessert. Zum Vergleich: In den Jahren zuvor waren die Stundensätze in diesem untersten Lohnbereich nur um etwa ein Prozent pro Jahr gewachsen.
Insofern zeigt der flächendeckende Mindestlohn, der Anfang 2015 in Kraft trat, sehr wohl eine Wirkung. Die überwiegende Mehrheit der Geringverdiener erhält tatsächlich mehr Geld.
Die Bundesregierung sollte stärker kontrollieren
Im Großen und Ganzen funktioniert der Mindestlohn daher – auch wenn es Lücken gibt. Die Bundesregierungsollte deshalb tun, was sie schon lange versprochen hat: die Kontrollen schrittweise verstärken. Mehr zusätzliche Stellen bei der dafür zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind dringend nötig. Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn gilt, dann muss er auch für alle gelten. Sonst sind die Unternehmen, die sich an die Regeln halten, die Dummen. Sie leiden dann unter einem Wettbewerbsnachteil. Der Mindestlohn wirkt eben – auch wenn man ihn nachlässig kontrolliert.
Wieweit sich die staatlich verordnete Lohnschwelle auf Dauer für die Menschen auszahlt, denen sie helfen soll, ist allerdings noch nicht sicher. Bisher sind die Jobverluste, vor denen viele Ökonomen immer gewarnt hatten, weitgehend ausgeblieben. Das kann an besonders günstigen Rahmenbedingungen liegen: an der guten Konjunktur, an den ultraniedrigen Zinsen, am stark unterbewerteten Euro. Oder daran, dass der Mindestlohn bisher eben manchmal gar nicht angewandt wurde – wegen der Übergangsregeln oder wegen Trickserei. Die DIW-Forscher schreiben daher vorsichtig, es sei “für eine beschäftigungspolitische Unbedenklichkeitsbescheinigung noch zu früh”.
[1]Nach der Bundestagswahl am 24.September 2017 bildete sich erst am 14. März die neue Regierung aus CDU/CSU und SPD.
** Klausur und EWH: SW LK Q1 Wirtschaftspolitik: Mindestlohn Klausur + EWH