Die im Jahr 2022 beschlossene Satzung hatte zur Folge, dass die gesamte Satzung hinsichtlich des Wortlauts und des Grades der Konkretisierung mit den Vorgaben der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) abgeglichen wurde. Insgesamt gab es eine wesentliche inhaltliche Änderung: Der Satzungszweck der Förderung von Wissenschaft wurde vom Finanzamt bemängelt und sollte bis zum Nachweis konkreter Projekte gestrichen werden. Darüber hinaus sollten dauerhafte Ausgabenbereiche konkretisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist “Politisches Lernen” an zwei Stellen erwähnt. Darüber hinaus wurde für den Fall der Auflösung eine allgemeine Formel vorgeschlagen, die aber den entsprechenden Freiraum lässt, das Vermögen dem Bundesverband zu hinterlassen. Alle anderen Änderungen sind m.E. eher semantischer Natur.
Zu einem Dokument mit den Änderungen (gestrichen: Bestandteil der alten Satzung, rot unterstrichen: Bestandteil der neuen Satzung) gelangen Sie hier.