Thema:

Plebiszite als Waffe gegen Politikverdrossenheit?

Aufgabenart: 

Analyse – Darstellung – Erörterung

Aufgaben:

1. Analysieren Sie das vorliegende Interview mit dem Staatsrechtler HERBERT VON ARNIM hinsichtlich der von ihm vertretenen Auffassung des Mehrheitswahlrechts!

2. Stellen Sie die Grundzüge der Demokratiekonzeption dar, welche der Autorenmeinung entgegen steht!

3. Erörtern Sie die geforderte Mehrheitswahl.

Textgrundlage:

„Mehrheitswahlrecht ist keine Spielerei“ veröffentlicht auf www.spiegel.de am 18. September 2006.

Bei den Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben die Volksparteien stark verloren – zugunsten vieler kleiner Parteien. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE beklagt Staatsrechtler Hans-Herbert von Arnim die Zersplitterung des Parteiensystems und fordert das Mehrheitswahlrecht.

Text:

Mehrheitswahlrecht ist keine Spielerei

Die Fragen stellte Carsten Volker

SPIEGEL ONLINE: Eines der auffälligsten Ergebnisse der gestrigen Wahl ist, das die “sonstigen” Parteien zulegen. In Berlin kommen sie auf 13,8 Prozent, in Mecklenburg-Vorpommern inklusive NPD auf rund 11 Prozent. Was bedeutet diese Zersplitterung für die Demokratie?

Arnim: Ohnehin kann die Regierungsbildung nur über Koalitionen laufen. Das führt dazu, dass die Regierenden an Legitimation einbüssen. Dem Wähler wird es unmöglich gemacht, die Verantwortung für politisches Tun einer Partei zuzurechnen.

SPIEGEL ONLINE: Drückt sich in dem Boom der Nischenparteien auch eine neue Beliebigkeit der Wähler aus?

Arnim: Den Wählern kann man keinen Vorwurf machen. Vielmehr handelt es sich um ein Problem des Wahlsystems. Das Verhältniswahlrecht ist schuld an diesem Trend zur Zersplitterung. Der Philosoph Karl Popper hat einmal als Grundregel der Demokratie formuliert, dass das Wahlrecht die Möglichkeit geben muss, schlechte Regierungen wieder loszuwerden. Bei uns ist das oft gar nicht möglich. In Mecklenburg-Vorpommern hat die SPD gewaltig verloren und wird wohl trotzdem wieder den Ministerpräsidenten stellen, weil die Koalitionsmehrheit ausreicht. Deshalb sollte man auf Landesebene über eine Abschaffung des Verhältniswahlrechts nachdenken.

SPIEGEL ONLINE: Sie plädieren für das Mehrheitswahlrecht?

Arnim: Im angelsächsischen Mehrheitswahlrecht stehen nur Direktkandidaten zur Wahl. Es gibt keine Listen. Das führt dazu, dass nur eine Partei die Mehrheit bekommt und ihr Programm ohne Abstriche durchsetzen kann. Es gibt einen klaren Verantwortlichen für die Politik, und der Wähler kann bei der nächsten Wahl die Konsequenzen ziehen.

SPIEGEL ONLINE: Die kleinen Parteien beklagen, das sei undemokratisch, weil die Großen immer gewinnen würden.

Arnim: Das ist die Kehrseite. Die politischen Köpfe der kleinen Parteien müssten sich in die großen integrieren, wenn sie Karriere machen wollten. Das ist ein großer Nachteil, aber noch viel undemokratischer ist es, dass der Wähler keine politische Verantwortung zurechnen kann. Nicht der Wähler bildet bei uns die Regierung, sondern die Parteiführer in Koalitionsverhandlungen nach der Wahl.

SPIEGEL ONLINE: Nun wird die Einführung des Mehrheitswahlrechts immer wieder gefordert. Passiert ist aber noch nichts. Wie kann sich das ändern?

Arnim: Auf Landesebene besteht die Möglichkeit, einen Systemwechsel auch durchzusetzen. Vom Parlament kann man eine solche Reform nicht erwarten, weil die Abgeordneten sich nicht sicher sein können, dass sie auch unter dem neuen System wiedergewählt würden. Aber mit Volksbegehren oder Volksentscheid, die in den Ländern eröffnet sind, ginge das. Damit kann man auch das Wahlrecht ändern. Es müsste nur jemand die Initiative ergreifen. Dann wäre das nicht nur eine akademische Spielerei.

SPIEGEL ONLINE: Das wäre auch ein Weg, um die rechtsextremen Parteien aus dem Parlament fernzuhalten.

Arnim: Auf jeden Fall. Alle kleinen Parteien würden es schwerer haben, natürlich auch die rechtsextremen.

SPIEGEL ONLINE: Nach dem Erfolg der NPD in Mecklenburg-Vorpommern werden Rufe nach einem neuen Verbotsverfahren laut. Was halten Sie davon?

Arnim: Nachdem das Verbotsverfahren 2001 so kläglich vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist, halte ich davon nicht viel. Man sollte sich stattdessen offensiv mit den Themen auseinandersetzen, auf denen die NPD reitet.