Verfassungs- und schulrechtlich ist der Sachverhalt eindeutig: Die Schule als staatliche Einrichtung fußt auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Schüler*innen sollen in NRW u.a. lernen “Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen, [und] die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten” (§2, Absatz 6 Schulgesetz NRW).
Der Beutelsbacher Konsens kann daher nicht als Legitimation herangezogen werden, um menschenverachtenden, rassistischen oder demokratiefeindlichen Positionen im Unterricht Raum zu geben. Die im Beutelsbacher Konsens formulierten Forderungen nach dem Überwältigungsverbot und dem Kontroversitätsgebot überwinden nicht den demokratischen Auftrag schulischen Lernens, sondern sollen diesen demokratischen Auftrag ausgestalten. Aus diesen Forderungen lässt sich nicht ableiten, alle politischen Positionen als gleichberechtigt und unhinterfragt innerhalb politischen Bildungsprozessen Raum zu geben.
Gleichzeitig hadern politische Bildner*innen in und außerhalb von Schule damit, in welchem Umfang sie verfassungsfeindlichen Positionen in Bildungsprozessen Raum geben müssen bzw. sollen. Diese Seite trägt vor der Bundestagswahl Positionen zusammen, um unsere Mitglieder bei diesen Fragen zu unterstützen und Unsicherheiten zu reduzieren.
Auf dieser Seite finden Sie Verlinkungen zur Selbststärkung.
Demokratie braucht politische Bildung, keine Neutralität!
Positionsseite des Bundesverbandes der DVPB – Material für Fachschaften und Argumentationshilfen
Was sagt das Schulministerium in NRW?
Was darf ich als Lehrkraft in der Schule? – Podcast mit Ulrich Wehrhöfer, Ministeium für Schule und Bildung NRW, Abteilungsleiter 4, Politische Bildung, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Lehrkräfteaus- und -fortbildung, Individuelle Förderung, Qualitätsanalyse
Veranstaltungshinweis: Die Volkshochschule als Ort der Demokratie stärken
Wie neutral müssen Lehrkräfte sein?
Handreichung zum Mythos “Neutralitätsgebot”
Der Bundesjugendring hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB) eine Handreichung zum „Mythos Neutralitätsgebot“ für freie Träger veröffentlicht. Die Begriffe „Neutralitätsgebot“ oder „Neutralitätspflicht“ geistern durch die Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit und die Felder der Kinder- und Jugendbildung.
Politische Bildung in reaktionären Zeiten
(Praxistipps für schulisches Handeln)
Der Beutelsbacher Konsens und das vermeintliche Neutralitätsgebot – Vortrag Prof. Dr. Sibylle Reinhardt (2020)